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Beratung und Begleitung für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende (vorher Projekt Meilenstein)

Ansprechpartner

Sebastian Schlichting Sozialpädagoge (M.A) 

Saskia Beringer Sozialarbeiterin (B.A.)

Schloßberg 2
96215 Lichtenfels

Tel.: 09571/ 939- 121 oder -123
E-Mail: meilenstein@caritas-lif.de

Zielsetzung
Ziel ist, jungen Menschen eine Plattform zu geben, um im Rahmen der richterlichen Weisung gem. § 10 JGG ihre Defizite aufzuarbeiten und auszugleichen (die oftmals ursächlich für die kriminellen Handlungen sind)
 → Beitrag geben, um soziale Benachteiligungen oder individuelle Beeinträchtigungen abzubauen bzw. Aufbau von Arbeits- und Sozialverhalten

Zielgruppe
Unsere Zielgruppe sind delinquente Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14- 21 Jahren. Neben den staffälligen jungen Menschen bieten wir aber auch den gefährdeten Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen eine präventive Plattform an, die bei der persönlichen Entwicklung und Entfaltung unterstützt.

Durch die Vielschichtigkeit der Angebotsformen ist es möglich eine passgenaue sozialpädagogische Unterstützung zu leisten. Es steht ein breites Spektrum der Vermittlung von sozialen Kompetenzen zur Verfügung, um so die Basis zu geben, die soziale und gesellschaftliche Teilhabe und Integration zu erreichen:

Vermittlung der gemeinnützigen Arbeit

  • soll nicht als Strafe gesehen werden, sondern als sinnvolles Mittel zur persönlichen Weiterentwicklung
  • bisherige Fähigkeiten/Kenntnisse können bewertet werde, Defizite abgebaut werden und eine Grundbasis für eine berufliche Orientierung geschaffen werden
  • Sozialstunden als Chance und Perspektive erkennen um somit Selbständigkeit und Eigenverantwortung zu fördern.

 

 Soziale Trainingsmaßnahmen (STM)

  • Ziele: Entwicklung von Zielen/Perspektiven, Erkennen eigener Ressourcen, Erweiterung des Verhaltensrepertoire und der persönlichen Ausdrucksmöglichkeiten, Erkennen eigener Konfliktauslöser etc.

Einzelbetreuung

  • Persönlichkeitsweiterentwicklung wie z.B. Aufarbeitung belastender Erfahrungen, Entwicklung alternativer Verhaltensweisen.
  • Ablösung vom Elternhaus wie z.B. Förderung von Selbständigkeit, Übernahme von Verantwortung für eigenes Handeln, Weitervermittlung an andere Einrichtungen.
  • Unterstützung bei Arbeits und Wohnungssuche, Abklärung von Möglichkeiten, um fehlende Schulabschlüsse nachzuholen, Schriftverkehr und Ämtergänge.
  • Krisenintervention durch außerplanmäßige Einzelgespräche.
  • Unterstützung geben bei der Bewältigung ihrer schwierigen Lebenslage und Befähigung zu einer selbständigen Gestaltung ihres Lebens.


Nachbetreuung

  • den jungen Menschen steht auch nach den erfüllten richterlichen Weisungen eine vertraute Anlaufstelle zur Verfügung, um kompetent Hilfe und Unterstützung zu erhalten