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Ambulante Hilfen zur Erziehung (AHZE)

 

Schloßberg 2
96215 Lichtenfels
Telefon: 09571 – 939190
Telefax:  09571 – 939175

Ansprechpartner

Sebasitan Schlichting Sozialpädagoge (M.A.)

Anie Böse Sozialpädagogin (BA) 

Lucas Herold Sozialpädagoge (BA)

 

Der Caritasverband für den Landkreis Lichtenfels erbringt im Auftrag des Jugendamtes des Stadt- und Landkreises Lichtenfels ambulante Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27ff. SGB VIII. Unsere ambulanten Fachkräfte können so Familien eine passgenaue Beratung und Unterstützung zur Bewältigung ihrer individuellen Problemlagen anbieten. Unser g Ziel ist dabei die Familie zu aktivieren, Ihre persönlichen Fähigkeiten und Stärken einzusetzen, um Probleme und Krisen wieder aus eigener Kraft zu bewältigen.


Dazu arbeiten wir eng mit dem familiären Netzwerk, sowie anderen beteiligten Fachkräften, Professionen und Institutionen zusammen. Je nach Bedarf stehen verschieden ambulante Hilfeformen zur Verfügung.

 

  • Erziehungsbeistandschaft (§30 SGB VIII)                               

 Der Erziehungsbeistand sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.

  • Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII)  

Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

 

  • Ambulante Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung (§ 35a, Absatz 2, Satz 1 SGB VIII)              

Die ambulante Eingliederungshilfe ist eine intensive Form der ambulanten Einzelbetreuung und unterstützt Kinder und Jugendliche, die von seelischer Behinderung betroffen, bzw. bedroht sind und dadurch ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Ziel der Hilfe ist den jungen Menschen in seiner Entwicklung zu stärken.

 

  • Hilfen für jungen Volljährige (§41 SGB VIII)                  

 Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet.

Sie haben Interesse an der Beantragung einer ambulanten Hilfe zur Erziehung?


Die Antragsstellung und die Erfassung des konkreten Hilfebedarfs erfolgen durch das zuständige Amt für Jugend und Familie in Lichtenfels. Bei Interesse an der Beantragung einer ambulanten Hilfe zur Erziehung nehmen Sie bitte Kontakt auf.

https://www.lkr-lif.de/landratsamt/jugend-und-familie/jugendamt/217.Hilfen-zur-Erziehung.html