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Pflege

Grundpflege

... als aktivierende Körperpflege. Das heißt:

Pflegerische Versorgung SGB XI

  • Grundpflege
  • Behandlungspflege
  • hauswirtschaftliche Versorgung
  • individuelle Pflege und Betreuung nach Wunsch des Pflegebedürftigen und dessen Angehörigen
  • halb- oder vierteljährige Pflegeeinsätze zur Qualitätssicherung und Pflegeplanung
  • Mahlzeitenservice 
  • Hausnotruf (24 Stunden)
  • kostenlose Beratungsgespräche in Pflege und Demenz
  • Hauskrankenpflegekurse
  • Seniorengymnastik

Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege, die durch unsere Sozialstationen erbracht werden können.

Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Palliativ Versorgung

  • Wir begleiten Schwerstkranke und Sterbende, sowie deren Angehörige, auf der Grundlage unserer christlichen Prägung.
  • Wir stehen den Patienten bei, sind Wegbegleiter auch in schweren Zeiten.
  • Einige unserer Pflegekräfte haben sich im Bereich der Palliativ Care spezialisiert, und begleiten unsere Patienten mit Herz und Fachwissen.
  • Mit dem örtlichen Hospizverein und den Pfarreien besteht eine enge Zusammenarbeit. Unser Ziel ist es, ein würdevolles Leben bis zuletzt zu ermöglichen.
  • Zusammenarbeit mit der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)

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